Geschäftbedingungen
6. Der AG ist verpflichtet, sämtliche durch den Auftrag verur-sachten Zeit- und Sachaufwände des DU zu bezahlen. Er ist verpflichtet, die auflaufenden Kosten durch laufende Akontozahlungen zu decken. Die Fälligkeit der Forderungen des DU tritt spätestens mit jeder Art von Berichterstattung ein. Wenn die Forderung des DU bei Berichterstattung nicht voll beglichen wird, verpflichtet sich der AG zu einer schriftlichen Anerkennung der Honorar- und Kostenersatzansprüche. Der AG verpflichtet sich weiters zum Ersatz aller durch die Eintreibung der Forderung entstehenden Kosten, einschließlich vorprozessualer Kosten, insbesondere aus der Inan-spruchnahme eines Rechtsanwaltes.
7. Es wird hiermit klargestellt, daß Schadenersatzansprüche des AG bezüglich der durch die Inanspruchnahme des DU entstehenden Kosten gegen andere Personen, die Forderung des DU gegen den AG in keiner Weise berühren.
8. Der AG anerkennt den Zeitaufwand des DU zur Wahr-nehmung von Behörden- und Gerichtsterminen, die sich direkt oder indirekt aus dem Auftrag ergeben, als auftragskausal und daher honorarpflichtig. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Vorladungen, denen nachzukommen Staatsbürgerpflicht ist. Der Anspruch entsteht mit dem Erscheinen des Detektives zum Termin. Der AG nimmt zur Kenntnis, daß Gebührenansprüche des DU an das Gericht oder die Behörde nicht gestellt werden müssen.
9. Sofern kein gesetzliches Erfordernis vorliegt, erteilt der AG durch Unterfertigung dieser Geschäftsbedingungen gleichzeitig Spezialvollmacht an das DU für erforderliche Besprechungen mit dem Rechtsanwalt des AG sowie in Strafsachen über Akteneinsicht bei Gerichten und Behörden, in einem Umfang, wie sie dem AG selbst oder dessen Rechtsanwalt zusteht.
10. Die Erteilung des Auftrages durch den AG stellt keinen Werkvertrag dar. Zusätze, die von den vorliegenden Geschäfts- und Honorarbedingungen abweichen, sind nur in schriftlicher Form verbindlich, wie auch die beiden Seiten jederzeit ohne Fristsetzung mögliche Aufkündigung des Auftrages. Der AG nimmt zur Kenntnis, daß eine rechtsverbindliche Vertretung des DU in sämtlichen Belangen, insbesondere zum Abschluß von Vereinbarungen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Auftraggebers, nur durch die Geschäftsführung erfolgen kann.
11. Der AG verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern die Gefahr besteht, daß die Tätigkeit des DU behindert werden könnte.
