Wir sind Spezialisten zur Beschaffung und Sicherung von gerichtsverwertbaren Beweisen sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Nachstehende Fachgebiete zählen zu den Schwerpunkten unserer Detektei in Wien und St.Pölten. Das Detektivhonorar kann gemäß österreichsicher Rechtsordnung in vielen Fällen nach dem Verursacherprinzip vom Schädiger rückgefordert werden (§ 1295 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch).
Die gesetzlichen Grundlagen über die Rechte und Pflichten österreichischer Berufsdetektive finden Sie in der Gewerbeordnung (§ 129 GewO, § 130 GewO).