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Videoüberwachungssysteme

Videoüberwachung kann Straftaten nur, wenn überhaupt, durch Abschreckung verhindern. Durch Videoüberwachung können Vorgänge nachgewiesen werden und Täter, wenn sie erkennbar sind, überführt werden. Daher ist zu überlegen, wo und wie man Videoüberwachung einsetzt.

Wir bieten eine große Auswahl an Videoüberwachungs-Produkten. Sowohl Privatpersonen als auch Betriebe profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Planen von Videoüberwachungsanlagen.

Wir wollen Ihnen nun einige wenige Beispiele einer sinnvollen Videoübwachung näher bringen:

   Betriebe:    Privat:
    Kassenbereiche (Überfälle, Mitarbeiterkontrollen,...)
    Lagerräume (zur Bekämpfung von Inventurverlusten)
    Auslagenbereiche
    Verkaufsbereiche (Ladendiebstahl)
    Firmenparkplätze, Tiefgaragen
    Schutz gegen Vandalismus
    Mitarbeiterüberwachungen (nur kurzfristig)
    Videoüberwachung von Wohnungen
    Tiefgaragen von Wohnhäusern
    Müll- Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume
    Kellerabteile
    Überwachung von Hausfassaden gegen Vandalismus
    Rundumsicht bei Einfamilienhäusern und Villen
     

Wichtiger Hinweis!

Grundsätzlich sind für den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Jede Videoüberwachungsanlage muss ausnahmslos beim Datenschutzregister der Datenschutzkommission angemeldet werden, wenn eine Aufzeichnung der Bilder erfolgt. www.dsk.gv.at

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